1.1. Die CPT AG (nachfolgend CPT) ist ein Unternehmen, welches auf dem Gebiet Conception, Promotion und Trading tätig ist. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden integrierenden Bestandteil jedes Vertrages mit der CPT. Der Vertragspartner erklärt sich bei Abgabe einer Bestellung mit den einzelnen Bestimmungen ausdrücklich einverstanden. Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur in Schriftform gültig.
2.1. Offerten und Angebote seitens der CPT verstehen sich stets freibleibend, unter Vorbehalt der definitiven Auftragsbestätigung und allfälligen Preisanpassungen infolge steigenden oder sinkenden Wechselkursen.
3.1. Sämtliche Preise verstehen sich netto, exklusive 8% Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum netto, ohne Skonto zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges ist ein Verzugszins von 8% geschuldet. Der CPT steht es frei, trotz Verzuges auf der Bezahlung zu bestehen und zusätzlichen Schadenersatz zu verlangen. Die CPT kann aber auch durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
4.1. Für Fakturen in einem Betrag unter CHF 1’000.00 wird ein Zuschlag von CHF 100.- in Rechnung gestellt.
5.1. Mustersendungen sind innerhalb von 60 Tagen an die CPT zurückzusenden, ansonsten die Ware als erworben gilt.
6.1. Der Vertragspartner akzeptiert, dass bei gewissen Artikeln aus produktions- oder drucktechnischen Gründen Über- oder Unterlieferungen von +/- 10% erfolgen können.
7.1. Im Falle von höherer Gewalt und sonstiger unverschuldeter Unmöglichkeit der Vertragserfüllung kann CPT jederzeit entschädigungslos von laufenden Verträgen zurücktreten.
7.2. Ein Lieferverzug seitens der CPT berechtigt den Vertragspartner nicht zur Annullierung des Auftrags, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
8.1. Nutzen und Gefahr gehen mit dem Abschluss des Vertrages auf den Vertragspartner über.
9.1. Die CPT behält sich das Eigentum an Kaufsobjekten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Entwehrung durch den Vertragspartner ist unzulässig.
9.2. Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass der Eigentumsvorbehalt von der CPT ins Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen werden kann.
10.1. Transport- und Zollkosten ab dem Sitz der CPT gehen zu Lasten des Vertragspartners, d.h. er übernimmt den Transport und die Verzollung ab dem Sitz der CPT an den gewünschten Ort auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr.
10.2. Aufgrund des Ausstieges der ASTAG (Schweizerischer Nutzfahrzeugverband) aus dem Tauschgerätepool per 1.1.2008 werden Europaletten nicht mehr automatisch und gratis ausgetauscht. Der Zug um Zug Tausch ist gegen Entrichtung einer Dienstleistungsgebühr weiterhin möglich. Bei Palettenrückgabe werden die Mehrkosten weiterbelastet.
11.1. Mängelrügen haben innert 8 Tagen seit Ablieferung zu erfolgen, ansonsten der Vertragspartner sämtliche Ansprüche verliert. Eigenschaften gelten nicht als zugesichert, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung oder Spezifikation ausdrücklich als Zusicherungen bezeichnet worden sind.
11.2. Die CPT haftet nur für arglistig verschwiegene Mängel, die übrigen Mängelgewährleistungsansprüche werden im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Für Mängelfolgeschäden wird nicht gehaftet.
11.3. Die CPT übernimmt gegenüber dem Vertragspartner keine Haftung für Schäden von Dritten, welche durch die Fehlerhaftigkeit des Kaufobjektes entstehen (Produktehaftpflicht). Der Vertragspartner verpflichtet sich, die CPT für allfällige Ansprüche, welche von Dritter Seite geltend gemacht werden, vollumfänglich freizuhalten und zu entschädigen. Die Beweispflicht für die Fehlerhaftigkeit des Kaufobjektes liegt beim Vertragspartner.
12.1. Der Erfüllungsort befindet sich am Sitz der CPT.
12.2. Sämtliche Streitigkeiten unter den Parteien werden ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte am Sitz der CPT beurteilt.
12.3. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht unter Ausschluss der Wiener Kaufrechtskonvention.
13.1. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder unwirksam werden, so wird der übrige Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche wirksame zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn sich eine Lücke ergibt.
Stand: April 2011